Die Stadt Leipzig fördert Projekte und Maßnahmen zu demokratischer Bildung, Verständnis für Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt, zu Präventionsarbeit und politischer Bildung sowie zum Engagement von Kindern und Jugendlichen. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Personal- und Sachausgaben; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Projekte und Maßnahmen zum Verständnis für Demokratie, zu demokratischer Bildung und gesellschaftlichem Zusammenhalt, Präventionsarbeit und politische Bildung sowie Projekte, die das Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen. Finanzierungsart: Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); ein angemessener Eigenanteil von mindestens 10 Prozent des Zuwendungsbetrages ist einzubringen, Abweichungen sind gesondert zu begründen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Für Zuwendungen bis einschließlich 10.000 Euro gilt ein vereinfachtes Verfahren. Die abgerufene Seite nennt keine Antragsfrist. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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