Die Stadt Leipzig bezuschusst passive Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der LVB — Schalldämmung von Fenstern und Türen, schallgedämmte Rollladenkästen und Lüfter. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) von maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt höchstens 5.000 Euro je Wohneinheit.
Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon-/Terrassentüren und Loggien von Aufenthaltsräumen; schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen; schallgedämmte Lüftungsanlagen für Schlaf- und Kinderzimmer. Bauteil-Höchstsätze: Fenster 300 Euro/m² (bis SSK 4) bzw. 400 Euro/m² (ab SSK 5), Schalldämmlüfter 300 Euro/Stück, Rollladenkasten 250 Euro/Stück.
Zweck: Bezuschussung passiver Schallschutzmaßnahmen für Wohngebäude an lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen und an oberirdischen Schienenwegen der Leipziger Verkehrsbetriebe. Finanzierungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung); die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, insgesamt höchstens 5.000 Euro je Wohneinheit; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Bauteil-Höchstsätze: Fenster/Balkontüren 300 Euro/m² (bis Schallschutzklasse 4) bzw. 400 Euro/m² (ab SSK 5), Schalldämmlüfter 300 Euro je Stück, Rollladenkasten 250 Euro je Stück. Voraussetzungen: Lärmpegel mindestens 65 dB(A) ganztags oder 55 dB(A) nachts, Vorhaben noch nicht begonnen, Durchführung durch autorisierten Fachbetrieb. Kein Anspruch, wenn ein Rechtsanspruch auf Finanzierung (z. B. 16. BImSchV) besteht. Antragsfrist: bis 30. September für das folgende Kalenderjahr; später eingehende Anträge werden als Nachträge behandelt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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