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Grants›Fachförderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Lärmminderung in der Stadt Leipzig (Schallschutzförderrichtlinie)
Grant8 days until deadline

Fachförderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Lärmminderung in der Stadt Leipzig (Schallschutzförderrichtlinie)

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Umweltschutz
Also known as Schallschutzförderrichtlinie

Summary

Die Stadt Leipzig bezuschusst passive Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der LVB — Schalldämmung von Fenstern und Türen, schallgedämmte Rollladenkästen und Lüfter. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) von maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt höchstens 5.000 Euro je Wohneinheit.

Can you apply?

Who
Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Wohngebäuden an lärmbelasteten Straßen oder LVB-Schienenwegen in Leipzig.
Money
Up to €5k
covers 75% of eligible costs — you fund 25%
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist Eigentümer/-in, Erbbauberechtigte/-r oder Nießbraucher/-in der Immobilie in Leipzig
  • •Lärmpegel am Gebäude mindestens 65 dB(A) ganztags oder 55 dB(A) nachts (Kfz/Straßenbahn)
  • •Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen; Durchführung durch autorisierten Fachbetrieb
  • •Kein bestehender Rechtsanspruch auf Finanzierung der Lärmschutzmaßnahme (z. B. 16. BImSchV); kein Neubau
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual

What the money covers

Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon-/Terrassentüren und Loggien von Aufenthaltsräumen; schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen; schallgedämmte Lüftungsanlagen für Schlaf- und Kinderzimmer. Bauteil-Höchstsätze: Fenster 300 Euro/m² (bis SSK 4) bzw. 400 Euro/m² (ab SSK 5), Schalldämmlüfter 300 Euro/Stück, Rollladenkasten 250 Euro/Stück.

About this grant

Zweck: Bezuschussung passiver Schallschutzmaßnahmen für Wohngebäude an lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen und an oberirdischen Schienenwegen der Leipziger Verkehrsbetriebe. Finanzierungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung); die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, insgesamt höchstens 5.000 Euro je Wohneinheit; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Bauteil-Höchstsätze: Fenster/Balkontüren 300 Euro/m² (bis Schallschutzklasse 4) bzw. 400 Euro/m² (ab SSK 5), Schalldämmlüfter 300 Euro je Stück, Rollladenkasten 250 Euro je Stück. Voraussetzungen: Lärmpegel mindestens 65 dB(A) ganztags oder 55 dB(A) nachts, Vorhaben noch nicht begonnen, Durchführung durch autorisierten Fachbetrieb. Kein Anspruch, wenn ein Rechtsanspruch auf Finanzierung (z. B. 16. BImSchV) besteht. Antragsfrist: bis 30. September für das folgende Kalenderjahr; später eingehende Anträge werden als Nachträge behandelt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

EnvironmentHousing

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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