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Grants›Fachförderrichtlinie zur Förderung von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderung
Grant

Fachförderrichtlinie zur Förderung von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderung

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Summary

Die Stadt Leipzig fördert die Schaffung von Wohnungen für gemeinsame Wohnprojekte von Menschen mit Behinderungen durch Neubau, Sanierung leerstehender Gebäude, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Teil-/Fehlbedarfsfinanzierung) von bis zu 200.000 Euro pro Wohnprojekt, ermittelt über eine Kostenerstattungsbetragsberechnung des unrentierlichen Betrags.

Can you apply?

Who
Grundbuchmäßige Eigentümer und Erbbauberechtigte, die in Leipzig Wohnungen für gemeinsame Wohnprojekte von Menschen mit Behinderungen schaffen.
Money
Up to €200k
share of eligible costs not stated
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist grundbuchmäßiger Eigentümer oder Erbbauberechtigter
  • •Wohnprojekt für mindestens drei und höchstens neun Personen mit Behinderungen; Gemeinschaftsflächen mindestens 25 Prozent der Wohnfläche
  • •Kumulierung mit der FRL gMW verpflichtend, wenn deren Voraussetzungen vorliegen
  • •Angemessene Eigenbeteiligung von 15 Prozent der Bau- und Baunebenkosten
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual, Corporate

What the money covers

Bau- und Baunebenkosten des Wohnprojekts abzüglich Zuschüsse, Förderdarlehen, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten sowie Einnahmen; maßgeblich ist der unrentierliche Betrag (Fehlbetrag).

About this grant

Zweck: Schaffung von Wohnungen für Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen (drei bis neun Personen je Projekt, Gemeinschaftsflächen mindestens 25 Prozent der Wohnfläche) durch Neubau, Sanierung leerstehender Wohngebäude, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu einem Zuschuss von 200.000 Euro pro Wohnprojekt. Die Höhe wird über eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB, SAB-Formular 20078) ermittelt: aus objektbezogenen Ausgaben und Einnahmen wird der unrentierliche Betrag (Fehlbetrag) bestimmt. Eine Kumulierung mit der Landesrichtlinie FRL gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) wird angestrebt und ist verpflichtend, wenn deren Voraussetzungen vorliegen; die Eigenbeteiligung beträgt 15 Prozent der Bau- und Baunebenkosten. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

HousingSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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