Die Stadt Leipzig fördert die Schaffung von Wohnungen für gemeinsame Wohnprojekte von Menschen mit Behinderungen durch Neubau, Sanierung leerstehender Gebäude, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Teil-/Fehlbedarfsfinanzierung) von bis zu 200.000 Euro pro Wohnprojekt, ermittelt über eine Kostenerstattungsbetragsberechnung des unrentierlichen Betrags.
Bau- und Baunebenkosten des Wohnprojekts abzüglich Zuschüsse, Förderdarlehen, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten sowie Einnahmen; maßgeblich ist der unrentierliche Betrag (Fehlbetrag).
Zweck: Schaffung von Wohnungen für Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen (drei bis neun Personen je Projekt, Gemeinschaftsflächen mindestens 25 Prozent der Wohnfläche) durch Neubau, Sanierung leerstehender Wohngebäude, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu einem Zuschuss von 200.000 Euro pro Wohnprojekt. Die Höhe wird über eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB, SAB-Formular 20078) ermittelt: aus objektbezogenen Ausgaben und Einnahmen wird der unrentierliche Betrag (Fehlbetrag) bestimmt. Eine Kumulierung mit der Landesrichtlinie FRL gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) wird angestrebt und ist verpflichtend, wenn deren Voraussetzungen vorliegen; die Eigenbeteiligung beträgt 15 Prozent der Bau- und Baunebenkosten. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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