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Grants›Fachförderrichtlinie zur Förderung des Gebäudeerwerbs für Mietergemeinschaften
Grant

Fachförderrichtlinie zur Förderung des Gebäudeerwerbs für Mietergemeinschaften

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Summary

Die Stadt Leipzig unterstützt Mietergemeinschaften dabei, ihr Wohngebäude im Fall eines beabsichtigten Verkaufs gemeinsam zu erwerben und langfristig gebunden zu bewirtschaften. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) als Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (1.200 Euro/m² im 1. Förderweg, 450 Euro/m² im 2. Förderweg); ein fester Betrag je Projekt wird nicht genannt.

Can you apply?

Who
Mietergemeinschaften in Leipzig (juristische Personen des privaten Rechts, GbR, WEG), die ihr bewohntes Gebäude bei beabsichtigtem Verkauf gemeinsam erwerben wollen.
Money
Not stated — see the funder's page
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist juristische Person des privaten Rechts, GbR oder WEG einer Mietergemeinschaft
  • •Beabsichtigter Verkauf des bewohnten Gebäudes; Zustimmung von mindestens 60 Prozent der Mieterhaushalte zum gemeinsamen Erwerb
  • •Zur Förderung angesetzte Wohnungen sind mit Wohnberechtigungsschein-Haushalten belegt oder zu belegen; höchstens 25 Prozent der Wohnungen ansetzbar
  • •Einhaltung von Miet- und Belegungsbindungen
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Other

What the money covers

Erwerb des Wohngebäudes; Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche der zur Förderung angesetzten Wohnungen.

About this grant

Zweck: Mieterinnen und Mieter dabei unterstützen, das von ihnen bewohnte Gebäude bei beabsichtigtem Verkauf gemeinsam zu erwerben und in geeigneter Rechtsform langfristig gemeinsam zu bewirtschaften. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetragsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) als Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche: 1. Förderweg (Haushalte mit Wohnberechtigungsschein nach § 1 SächsEinkGrenzVO) 1.200 Euro/m²; 2. Förderweg (§ 2 SächsEinkGrenzVO) 450 Euro/m². Höchstens 25 Prozent der Wohnungen im Gebäude können für eine Förderung angesetzt werden. Ein fester Betrag je Projekt wird nicht genannt (Grund für leeres award/rate-Feld) — die Zuwendung errechnet sich aus der angesetzten Wohnfläche. Voraussetzungen u. a.: beabsichtigter Verkauf, Zustimmung von mindestens 60 Prozent der Mieterhaushalte, Miet- und Belegungsbindungen. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Community DevelopmentHousing

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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