Die Stadt Leipzig unterstützt Mietergemeinschaften dabei, ihr Wohngebäude im Fall eines beabsichtigten Verkaufs gemeinsam zu erwerben und langfristig gebunden zu bewirtschaften. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) als Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (1.200 Euro/m² im 1. Förderweg, 450 Euro/m² im 2. Förderweg); ein fester Betrag je Projekt wird nicht genannt.
Erwerb des Wohngebäudes; Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche der zur Förderung angesetzten Wohnungen.
Zweck: Mieterinnen und Mieter dabei unterstützen, das von ihnen bewohnte Gebäude bei beabsichtigtem Verkauf gemeinsam zu erwerben und in geeigneter Rechtsform langfristig gemeinsam zu bewirtschaften. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetragsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) als Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche: 1. Förderweg (Haushalte mit Wohnberechtigungsschein nach § 1 SächsEinkGrenzVO) 1.200 Euro/m²; 2. Förderweg (§ 2 SächsEinkGrenzVO) 450 Euro/m². Höchstens 25 Prozent der Wohnungen im Gebäude können für eine Förderung angesetzt werden. Ein fester Betrag je Projekt wird nicht genannt (Grund für leeres award/rate-Feld) — die Zuwendung errechnet sich aus der angesetzten Wohnfläche. Voraussetzungen u. a.: beabsichtigter Verkauf, Zustimmung von mindestens 60 Prozent der Mieterhaushalte, Miet- und Belegungsbindungen. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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