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Grants›Fachförderrichtlinie zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur
Grant6 days until deadline

Fachförderrichtlinie zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Stadtgrün und Gewässer

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur — Park- und Grünanlagen, städtischer Baumbestand, Stadtwald, Biotope, Spiel- und Naturerfahrungsräume, Friedhöfe und Gewässer. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent.

Can you apply?

Who
Gemeinnützige Vereine und Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Kirchen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Leipzig Aufgaben der grün-blauen Infrastruktur erfüllen.
Money
Covers 90% of eligible costs
you fund 10%
When
30 Sept 2026
6 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist gemeinnützig (Verein/Verband) oder ein freier Träger/Körperschaft mit Aufgaben im Interesse der Stadt
  • •Vorhaben dient der grün-blauen Infrastruktur, ohne Förderung nicht realisierbar
  • •Angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent; andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
  • •Keine Begünstigung von Ehegatten oder Verwandten 1. Grades; Vollfinanzierung ausgeschlossen
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO
Co-funding rate
10%

What the money covers

Projektbezogene Aufwendungen der grün-blauen Infrastruktur (abzüglich Eigenanteil) oder ausgewählte Einzelpositionen.

About this grant

Zweck: Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur (Park- und Grünanlagen, städtischer Baumbestand, Stadtwald, Biotop- und Landschaftsräume, Spiel- und Naturerfahrungsräume einschließlich Jagd und touristischer Nutzung), Erhaltung und Entwicklung von Friedhöfen und Friedhofskultur, wassertouristischer und wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer sowie Öffentlichkeitsarbeit. Finanzierungsart: vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteilsfinanzierung; die Anteilsfinanzierung ist auf maximal 90 v. H. der förderfähigen Aufwendungen begrenzt, ein Eigenanteil von mindestens 10 v. H. wird vorausgesetzt; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Keine Begünstigung von Ehegatten oder Verwandten 1. Grades. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Community DevelopmentEnvironment

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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