Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur — Park- und Grünanlagen, städtischer Baumbestand, Stadtwald, Biotope, Spiel- und Naturerfahrungsräume, Friedhöfe und Gewässer. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Aufwendungen der grün-blauen Infrastruktur (abzüglich Eigenanteil) oder ausgewählte Einzelpositionen.
Zweck: Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur (Park- und Grünanlagen, städtischer Baumbestand, Stadtwald, Biotop- und Landschaftsräume, Spiel- und Naturerfahrungsräume einschließlich Jagd und touristischer Nutzung), Erhaltung und Entwicklung von Friedhöfen und Friedhofskultur, wassertouristischer und wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer sowie Öffentlichkeitsarbeit. Finanzierungsart: vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteilsfinanzierung; die Anteilsfinanzierung ist auf maximal 90 v. H. der förderfähigen Aufwendungen begrenzt, ein Eigenanteil von mindestens 10 v. H. wird vorausgesetzt; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Keine Begünstigung von Ehegatten oder Verwandten 1. Grades. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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