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Grants›Fachförderrichtlinie zur Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit
Grant8 days until deadline

Fachförderrichtlinie zur Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Referat Internationale Zusammenarbeit

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen im internationalen Kontext, die auf Gegenseitigkeit beruhen — Austausch- und Partnerschaftsprojekte in Sozialem, Kultur, Sport, Jugend und Bildung, entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie die Repräsentation der Stadt. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.

Can you apply?

Who
Vereine, Verbände, Gruppen, Privatpersonen, andere juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Vorrang gemeinnützig), die in Leipzig internationale Austausch- und Partnerschaftsprojekte durchführen.
Money
Not stated — see the funder's page
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Vorhaben liegt im erheblichen städtischen Interesse und beruht auf Gegenseitigkeit/Austausch
  • •Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck, ohne Förderung nicht realisierbar
  • •Angemessene Eigenbeteiligung; andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
  • •Vollfinanzierung nur im begründeten Einzelfall bei institutioneller Förderung
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Individual, Public Body

What the money covers

Projektbezogene Ausgaben internationaler Maßnahmen bzw. Haushalts-/Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung.

About this grant

Zweck: Maßnahmen im internationalen Kontext zur Steigerung der internationalen Bedeutung Leipzigs (Aktivitäten auf Gegenseitigkeit), Projekte in sozialen, kulturellen, sportlichen, Jugend- und Bildungsbereichen, kommunale entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit sowie Präsentation und Repräsentation der Stadt und ihrer Partnerstädte. Finanzierungsart: Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); im begründeten Einzelfall Vollfinanzierung bei institutioneller Förderung. Kommt keine Festbetragsfinanzierung zur Anwendung, erfolgt eine Fehlbedarfsfinanzierung nach dem verbleibenden Fehlbedarf. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Plan (Grund für leeres award/rate-Feld). Für Zuwendungen bis 15.000 Euro ist ein einfaches Verfahren möglich. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Community Development

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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