Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen im internationalen Kontext, die auf Gegenseitigkeit beruhen — Austausch- und Partnerschaftsprojekte in Sozialem, Kultur, Sport, Jugend und Bildung, entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie die Repräsentation der Stadt. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.
Projektbezogene Ausgaben internationaler Maßnahmen bzw. Haushalts-/Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung.
Zweck: Maßnahmen im internationalen Kontext zur Steigerung der internationalen Bedeutung Leipzigs (Aktivitäten auf Gegenseitigkeit), Projekte in sozialen, kulturellen, sportlichen, Jugend- und Bildungsbereichen, kommunale entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit sowie Präsentation und Repräsentation der Stadt und ihrer Partnerstädte. Finanzierungsart: Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); im begründeten Einzelfall Vollfinanzierung bei institutioneller Förderung. Kommt keine Festbetragsfinanzierung zur Anwendung, erfolgt eine Fehlbedarfsfinanzierung nach dem verbleibenden Fehlbedarf. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Plan (Grund für leeres award/rate-Feld). Für Zuwendungen bis 15.000 Euro ist ein einfaches Verfahren möglich. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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