Die Stadt Leipzig fördert Eigentümerinnen und Eigentümer von Plattenbauten und älteren Wohnsiedlungsbauten dabei, länger leerstehende Wohnungen durch Sanierung und Grundrissänderung wieder dem Markt zuzuführen. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) mit Pauschalen von 20.500 Euro (1-Raum) bis 26.500 Euro (4-Raum), zzgl. 2.000 Euro je weiterem Raum.
Sanierungs- und Grundrissänderungskosten je Wohnung (mindestens 200 Euro/m² Wohnfläche); Pauschalen ab 9 m² Wohnfläche.
Zweck: leerstehende Wohnungen in Großwohnsiedlungen und Plattenbaugebieten, Beständen der 1950er/60er Jahre, einzelnen Plattenbauobjekten sowie Wohnsiedlungs- und Zwischenkriegsbauten durch Sanierungsmaßnahmen wieder dem Markt zuführen; auch Grundrissänderungen und Wohnungszusammenlegungen sind förderfähig. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung als Pauschale je Wohnung (ab 9 m² Wohnfläche): 1-Raum 20.500 Euro, 2-Raum 22.500 Euro, 3-Raum 24.500 Euro, 4-Raum 26.500 Euro, Zuschlag 2.000 Euro je weiterem Raum. Die Kosten müssen mindestens 200 Euro/m² Wohnfläche betragen; bei Kosten über 600 Euro/m² gelten Besonderheiten. Priorität für 1-Raum-, 4-Raum- und größere Wohnungen sowie Ortsteile mit geringem KdU-Anteil. De-minimis-Beihilfe; Mietpreis- und Belegungsbindungen. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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