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Grants›Fachförderrichtlinie zur Aktivierung leerstehenden Wohnraums
Grant

Fachförderrichtlinie zur Aktivierung leerstehenden Wohnraums

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Eigentümerinnen und Eigentümer von Plattenbauten und älteren Wohnsiedlungsbauten dabei, länger leerstehende Wohnungen durch Sanierung und Grundrissänderung wieder dem Markt zuzuführen. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) mit Pauschalen von 20.500 Euro (1-Raum) bis 26.500 Euro (4-Raum), zzgl. 2.000 Euro je weiterem Raum.

Can you apply?

Who
Eigentümerinnen und Eigentümer von Plattenbauten und älteren Wohnsiedlungsbauten in Leipzig mit länger leerstehenden Wohnungen.
Money
€20.5k–€26.5k
share of eligible costs not stated
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist Eigentümer/-in eines Plattenbaus bzw. Bestands der 1950er/60er Jahre, Wohnsiedlungs- oder Zwischenkriegsbaus in Leipzig
  • •Zu fördernde Wohnung stand leer (nicht marktaktiver, nicht fluktuationsbedingter Leerstand)
  • •Sanierungskosten mindestens 200 Euro/m² Wohnfläche
  • •Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen; De-minimis-Grenzen
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual, Corporate

What the money covers

Sanierungs- und Grundrissänderungskosten je Wohnung (mindestens 200 Euro/m² Wohnfläche); Pauschalen ab 9 m² Wohnfläche.

About this grant

Zweck: leerstehende Wohnungen in Großwohnsiedlungen und Plattenbaugebieten, Beständen der 1950er/60er Jahre, einzelnen Plattenbauobjekten sowie Wohnsiedlungs- und Zwischenkriegsbauten durch Sanierungsmaßnahmen wieder dem Markt zuführen; auch Grundrissänderungen und Wohnungszusammenlegungen sind förderfähig. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung als Pauschale je Wohnung (ab 9 m² Wohnfläche): 1-Raum 20.500 Euro, 2-Raum 22.500 Euro, 3-Raum 24.500 Euro, 4-Raum 26.500 Euro, Zuschlag 2.000 Euro je weiterem Raum. Die Kosten müssen mindestens 200 Euro/m² Wohnfläche betragen; bei Kosten über 600 Euro/m² gelten Besonderheiten. Priorität für 1-Raum-, 4-Raum- und größere Wohnungen sowie Ortsteile mit geringem KdU-Anteil. De-minimis-Beihilfe; Mietpreis- und Belegungsbindungen. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Housing

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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