Die Stadt Leipzig deckt den Eigenanteil bei barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen, die keine SGB-Leistungen beziehen, ergänzend zur Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag: bis 2.000 Euro (barrierefrei) bzw. bis 5.000 Euro (rollstuhlgerecht).
Eigenanteil (20 Prozent der von der SAB anerkannten förderfähigen Ausgaben) der baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
Zweck: Deckung des Eigenanteils bei barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen, die nicht Bezieher von SGB-Leistungen sind. Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung, begrenzt auf einen Höchstbetrag; der Zuschuss entspricht dem Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen entstandenen Ausgaben — maximal 2.000 Euro; für rollstuhlgerechten Wohnraum nach DIN 18040-2 (Kennzeichen R) maximal 5.000 Euro. Die Landesförderung der SAB beträgt 80 Prozent der Ausgaben (maximal 8.000 bzw. 20.000 Euro); der städtische Zuschuss ergänzt diese. Voraussetzung ist der Bewilligungsbescheid der SAB zur Wohnraumförderung; es gelten Einkommensgrenzen. Antragstellung jederzeit nach Vorlage des SAB-Bescheids. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.
Last updated · Last verified