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Grants›Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung
Grant

Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Summary

Die Stadt Leipzig deckt den Eigenanteil bei barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen, die keine SGB-Leistungen beziehen, ergänzend zur Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag: bis 2.000 Euro (barrierefrei) bzw. bis 5.000 Euro (rollstuhlgerecht).

Can you apply?

Who
Mobilitätseingeschränkte Personen in Leipzig ohne SGB-Leistungsbezug, die eine selbstgenutzte Wohnung oder ein Einfamilienhaus barrierefrei oder rollstuhlgerecht anpassen und dafür SAB-Förderung erhalten.
Money
Up to €5k
share of eligible costs not stated
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Wohnraumförderung liegt vor
  • •Antragsteller ist mobilitätseingeschränkt und bezieht keine Leistungen nach dem SGB
  • •Einhaltung der festgelegten Einkommensgrenzen
  • •Selbstgenutzte Wohnung/Einfamilienhaus als Eigentümer oder vertraglich gebundener Mieter in Leipzig
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual

What the money covers

Eigenanteil (20 Prozent der von der SAB anerkannten förderfähigen Ausgaben) der baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.

About this grant

Zweck: Deckung des Eigenanteils bei barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen, die nicht Bezieher von SGB-Leistungen sind. Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung, begrenzt auf einen Höchstbetrag; der Zuschuss entspricht dem Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen entstandenen Ausgaben — maximal 2.000 Euro; für rollstuhlgerechten Wohnraum nach DIN 18040-2 (Kennzeichen R) maximal 5.000 Euro. Die Landesförderung der SAB beträgt 80 Prozent der Ausgaben (maximal 8.000 bzw. 20.000 Euro); der städtische Zuschuss ergänzt diese. Voraussetzung ist der Bewilligungsbescheid der SAB zur Wohnraumförderung; es gelten Einkommensgrenzen. Antragstellung jederzeit nach Vorlage des SAB-Bescheids. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

HousingSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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