Die Stadt Leipzig fördert Maßnahmen und Projekte, die durch Verkehrserziehung und -aufklärung die Verkehrssicherheit und partnerschaftliches Verkehrsverhalten aller Altersgruppen stärken. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, vorrangig als Festbetrags-, nachrangig als Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.
Projektbezogene Ausgaben der Verkehrserziehung und -aufklärung; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Förderung von Maßnahmen und Projekten, die durch Verkehrserziehung und -aufklärung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu partnerschaftlichem Verkehrsverhalten aller Altersgruppen beitragen. Finanzierungsart: im Rahmen der Teilfinanzierung vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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