Die Stadt Leipzig fördert ökologische Projekte zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Boden, Luft und Wasser, zum Klimaschutz und zum Schutz von Pflanzen und Tieren im Stadtgebiet. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, vorrangig als Festbetrags-, nachrangig als Anteilsfinanzierung; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.
Projektbezogene Ausgaben ökologischer Vorhaben; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Förderung ökologischer Projekte zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Umweltmedien Boden, Luft und Wasser, zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen — u. a. Reduzierung lokaler Emissionsbelastung, Verbesserung des Lokalklimas, Schutz von Pflanzen und Tieren, Landschafts-, Boden- und Grundwasserschutz, Verbesserung der Gewässerqualität. Finanzierungsart: vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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