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Grants›Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz
Grant6 days until deadline

Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Umweltschutz

Summary

Die Stadt Leipzig fördert ökologische Projekte zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Boden, Luft und Wasser, zum Klimaschutz und zum Schutz von Pflanzen und Tieren im Stadtgebiet. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, vorrangig als Festbetrags-, nachrangig als Anteilsfinanzierung; Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.

Can you apply?

Who
Anerkannte Naturschutzvereinigungen, Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Leipzig im Umwelt- und Naturschutz aktiv sind.
Money
Not stated — see the funder's page
When
30 Sept 2026
6 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Antragsteller ist auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes im Stadtgebiet Leipzig aktiv (anerkannte Naturschutzvereinigung, Verein, freier Träger, Körperschaft)
  • •Ökologisches Vorhaben im Sinne des Zuwendungszwecks, ohne Förderung nicht realisierbar
  • •Vollfinanzierung ist ausgeschlossen
  • •Ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO

What the money covers

Projektbezogene Ausgaben ökologischer Vorhaben; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.

About this grant

Zweck: Förderung ökologischer Projekte zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Umweltmedien Boden, Luft und Wasser, zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen — u. a. Reduzierung lokaler Emissionsbelastung, Verbesserung des Lokalklimas, Schutz von Pflanzen und Tieren, Landschafts-, Boden- und Grundwasserschutz, Verbesserung der Gewässerqualität. Finanzierungsart: vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Environment

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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