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Grants›Fachförderrichtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Bürger- und Heimatvereine
Grant6 days until deadline

Fachförderrichtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Bürger- und Heimatvereine

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Büro für Ratsangelegenheiten

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Bürger- und Heimatvereine bei Vorhaben zur Bürgerbeteiligung, zum stadtteilbezogenen Bürgerengagement, zur Vernetzung von Akteuren, bei Stadtteilzeitungen und in der Heimatpflege. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent.

Can you apply?

Who
Bürger- und Heimatvereine in Leipzig, die ihren Sitz im zu vertretenden Stadtteil haben.
Money
Not stated — see the funder's page
When
30 Sept 2026
6 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Antragsteller ist ein Bürger- oder Heimatverein mit Sitz im zu vertretenden Stadtteil
  • •Vorhaben dient Bürgerbeteiligung, Stadtteilengagement, Vernetzung, Stadtteilzeitung oder Heimatpflege
  • •Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • •Ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO

What the money covers

Projektbezogene Ausgaben im Stadtteil; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.

About this grant

Zweck: Vorhaben und Maßnahmen im Stadtteil zur Förderung von Bürgerbeteiligung, stadtteilbezogenem Bürgerengagement, Mitarbeit und Begleitung von Projekten der Stadtverwaltung, Vernetzung verschiedener Akteure, Publikationen und Stadtteilzeitungen sowie Heimatpflege. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Die Fachförderrichtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Community Development

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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