Die Stadt Leipzig fördert Bürger- und Heimatvereine bei Vorhaben zur Bürgerbeteiligung, zum stadtteilbezogenen Bürgerengagement, zur Vernetzung von Akteuren, bei Stadtteilzeitungen und in der Heimatpflege. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Ausgaben im Stadtteil; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Vorhaben und Maßnahmen im Stadtteil zur Förderung von Bürgerbeteiligung, stadtteilbezogenem Bürgerengagement, Mitarbeit und Begleitung von Projekten der Stadtverwaltung, Vernetzung verschiedener Akteure, Publikationen und Stadtteilzeitungen sowie Heimatpflege. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Die Fachförderrichtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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