Die Stadt Leipzig fördert über die Fachförderrichtlinie Sport Maßnahmen und Projekte des Kinder- und Jugendsports, der ehrenamtlichen Sportarbeit, des Freizeit- und Breitensports, des Nachwuchsleistungssports, inklusiver Sportangebote, von Sportgroßveranstaltungen und der investiven Sportförderung. Die Regelungen zu Fördersätzen und Höchstbeträgen unterscheiden sich je Fördergegenstand und stehen nur in der nicht mitgeladenen Fachförderrichtlinie Sport.
Je Fördergegenstand unterschiedlich geregelt (Fachförderrichtlinie Sport).
Zweck: Umsetzung der sportpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig — Kinder- und Jugendsport, ehrenamtliche Sportarbeit, Freizeit- und Breitensport, Nachwuchsleistungssport, inklusive und integrative Sportangebote, Sportgroßveranstaltungen sowie Investitionsförderung. Finanzierungsart: die Regelungen je Fördergegenstand sind sehr unterschiedlich; Fördersätze und Höchstbeträge sind in der Fachförderrichtlinie Sport geregelt, die nicht mitgeladen wurde (im Ordner liegen nur Antrags- und Verwendungsnachweisformulare). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr; für die investive Sportförderung ist bei Zuwendungen bis 3.000 Euro und Gesamtkosten bis 10.000 Euro auch die unterjährige Antragstellung möglich. Die generierten Felder bleiben leer, weil weder ein Betrag noch ein Fördersatz je Vorhaben belegt ist (Gate nicht erfüllt).
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