Die Stadt Leipzig fördert Vorhaben zur Integration von Migrantinnen und Migranten und ihrer gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe, zur Akzeptanzförderung für Vielfalt sowie zur Prävention von Diskriminierung. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Personal- und Sachausgaben; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Vorhaben und Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten und ihrer Teilhabe, öffentlichkeitswirksame Angebote zur Wissensvermittlung und Akzeptanzförderung für ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt sowie Prävention und Abbau von Ressentiments, Vorurteilen und Diskriminierung. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent, ein Ersatz des Eigenanteils durch unbare Leistungen ist ausgeschlossen. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.
Last updated · Last verified