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Grants›Fachförderrichtlinie Kultur
Grant8 days until deadline

Fachförderrichtlinie Kultur

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Kulturamt

Summary

Die Stadt Leipzig fördert öffentlich zugängliche kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, kulturelle Bildung u. a.). Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Antrag wird nicht genannt.

Can you apply?

Who
Juristische und natürliche Personen in freier Trägerschaft, die in Leipzig nichtkommerzielle, gemeinwohlorientierte Kunst- und Kulturvorhaben oder -einrichtungen betreiben.
Money
Not stated — see the funder's page
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller realisiert eigenständig nichtkommerzielle, gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben
  • •Vorhaben mit hohem künstlerischem/kulturellem Potenzial, das das Kulturangebot der Stadt bereichert
  • •Der Festbetragsfinanzierung ist Vorrang zu gewähren
  • •Jährliche Antragstellung (01.09. institutionell, 30.09. Projekt, jeweils für das Folgejahr)
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO, Individual

What the money covers

Institutionelle Förderung auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans; Projektförderung auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans (notwendige Projektkosten).

About this grant

Zweck: Förderung nichtkommerzieller, gemeinwohlorientierter kultureller und künstlerischer Vorhaben und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge. Finanzierungsart: Projektförderung als Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans; institutionelle Förderung als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans. Der Festbetragsfinanzierung ist Vorrang zu gewähren. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Antrag wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich einzelfallbezogen aus dem geprüften Plan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfristen: 01.09. für institutionelle Förderungen und 30.09. für Projektförderungen, jeweils für das Folgejahr; die Fristen wiederholen sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Key dates

Projektförderung, Antragsfrist für das Förderjahr 2027
30 September 2026
Institutionelle Förderung, Antragsfrist für das Förderjahr 2028
1 September 2027

Sectors

Arts & Culture

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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