Die Stadt Leipzig fördert öffentlich zugängliche kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, kulturelle Bildung u. a.). Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Antrag wird nicht genannt.
Institutionelle Förderung auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans; Projektförderung auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans (notwendige Projektkosten).
Zweck: Förderung nichtkommerzieller, gemeinwohlorientierter kultureller und künstlerischer Vorhaben und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge. Finanzierungsart: Projektförderung als Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans; institutionelle Förderung als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplans. Der Festbetragsfinanzierung ist Vorrang zu gewähren. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Antrag wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich einzelfallbezogen aus dem geprüften Plan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfristen: 01.09. für institutionelle Förderungen und 30.09. für Projektförderungen, jeweils für das Folgejahr; die Fristen wiederholen sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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