Die Stadt Leipzig fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Ein-Personen-Haushalte mit geringem Einkommen, geringer Rente oder Grundsicherungsbezug, ergänzend zur Landesförderung FRL gebundener Mietwohnraum. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung); ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt, die Höhe folgt einer Formel.
Zuschuss je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche über den Belegungsbindungszeitraum.
Zweck: Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen für Ein-Personen-Haushalte mit geringem Einkommen, geringer Rente oder Bezug von Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetragsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Bemessung: geschaffene Quadratmeter pro Wohnung × Differenz zwischen 6,50 Euro/m² Wohnfläche und der Miete gemäß Richtlinie für die Kosten der Unterkunft pro Quadratmeter × Belegungsbindungszeitraum; über die kommunale Fachförderrichtlinie ist zusätzlich eine Erhöhung des maximalen Zuschusses möglich. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt besteht nicht (Grund für leeres award/rate-Feld). Voraussetzung sind die Inanspruchnahme der Landesförderung RLgMW und die Einhaltung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG). Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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