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Grants›Fachförderrichtlinie Große Wohnungen
Grant

Fachförderrichtlinie Große Wohnungen

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Summary

Die Stadt Leipzig fördert die Schaffung bezahlbaren Wohnraums mit mehr als 85 Quadratmetern und mindestens vier Wohnräumen für Haushalte in der Grundsicherung, ergänzend zur Landesförderung FRL gebundener Mietwohnraum. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung); ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt, die Höhe folgt einer Formel.

Can you apply?

Who
Grundbuchmäßige Eigentümer und Erbbauberechtigte, die in Leipzig große geförderte Mietwohnungen für Grundsicherungshaushalte errichten.
Money
Not stated — see the funder's page
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Inanspruchnahme der Landesförderung FRL gebundener Mietwohnraum (FRLgMW)
  • •Neu zu errichtende Wohnungen mit mehr als 85 m² und mindestens vier Wohnräumen für Grundsicherungshaushalte
  • •Einhaltung der Miet- und Belegungsbindung über den Bindungszeitraum
  • •Antragsteller ist grundbuchmäßiger Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Wohngebäudes
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual, Corporate

What the money covers

Zuschuss je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche über den Belegungsbindungszeitraum.

About this grant

Zweck: Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum mit mehr als 85 m² Wohnfläche und mindestens vier Wohnräumen für Mieterinnen und Mieter, die Grundsicherung beziehen. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetragsfinanzierung (Zuschussförderung, nicht rückzahlbar). Bemessung: geschaffene Quadratmeter pro Wohnung × Differenz zwischen 6,50 Euro/m² Wohnfläche und den Kosten der Unterkunft (KdU) × Belegungsbindungszeitraum; über die kommunale Fachförderrichtlinie ist zusätzlich eine Erhöhung des maximalen Zuschusses um 3,50 Euro/m² Wohnfläche aus der Landesrichtlinie möglich. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt besteht nicht (Grund für leeres award/rate-Feld). Voraussetzung ist die Inanspruchnahme der Landesförderung FRLgMW. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Housing

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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