Die Stadt Leipzig fördert die Schaffung bezahlbaren Wohnraums mit mehr als 85 Quadratmetern und mindestens vier Wohnräumen für Haushalte in der Grundsicherung, ergänzend zur Landesförderung FRL gebundener Mietwohnraum. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung); ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt, die Höhe folgt einer Formel.
Zuschuss je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche über den Belegungsbindungszeitraum.
Zweck: Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum mit mehr als 85 m² Wohnfläche und mindestens vier Wohnräumen für Mieterinnen und Mieter, die Grundsicherung beziehen. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetragsfinanzierung (Zuschussförderung, nicht rückzahlbar). Bemessung: geschaffene Quadratmeter pro Wohnung × Differenz zwischen 6,50 Euro/m² Wohnfläche und den Kosten der Unterkunft (KdU) × Belegungsbindungszeitraum; über die kommunale Fachförderrichtlinie ist zusätzlich eine Erhöhung des maximalen Zuschusses um 3,50 Euro/m² Wohnfläche aus der Landesrichtlinie möglich. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt besteht nicht (Grund für leeres award/rate-Feld). Voraussetzung ist die Inanspruchnahme der Landesförderung FRLgMW. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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