Die Stadt Leipzig fördert Vereine und Verbände des Garten- und Kleingartenwesens bei der Öffnung und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen, der Stärkung der ökologischen Funktion der Anlagen, dem Vereinsleben und der Sicherheit. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Investive und konsumtive projektbezogene Aufwendungen des Garten- und Kleingartenwesens (abzüglich Eigenanteil) oder ausgewählte Einzelpositionen.
Zweck: Öffnung und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen zur öffentlichen Nutzung, Stärkung der ökologischen Funktion der Gartenanlagen, Unterstützung des Vereinslebens, Erhöhung der Sicherheit des Gemeinschaftseigentums, Renaturierung, Öffentlichkeitsarbeit und Traditionspflege. Finanzierungsart: vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteilsfinanzierung; die Anteilsfinanzierung ist auf maximal 90 v. H. der förderfähigen Aufwendungen begrenzt, ein Eigenanteil von mindestens 10 v. H. wird vorausgesetzt. Institutionelle Förderung wird für maximal zwei Jahre gewährt. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Zweckbindung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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