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Grants›Fachförderrichtlinie Garten und Kleingartenwesen
Grant8 days until deadline

Fachförderrichtlinie Garten und Kleingartenwesen

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Stadtgrün und Gewässer

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Vereine und Verbände des Garten- und Kleingartenwesens bei der Öffnung und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen, der Stärkung der ökologischen Funktion der Anlagen, dem Vereinsleben und der Sicherheit. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Can you apply?

Who
Gemeinnützige Vereine und Verbände in Leipzig, die Aufgaben im Garten- und Kleingartenwesen erfüllen.
Money
Covers 90% of eligible costs
you fund 10%
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Antragsteller ist ein gemeinnütziger Verein oder Verband des Garten- und Kleingartenwesens
  • •Angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent; andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
  • •Förderung höchstens 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen
  • •Einhaltung der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindung
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO
Co-funding rate
10%

What the money covers

Investive und konsumtive projektbezogene Aufwendungen des Garten- und Kleingartenwesens (abzüglich Eigenanteil) oder ausgewählte Einzelpositionen.

About this grant

Zweck: Öffnung und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen zur öffentlichen Nutzung, Stärkung der ökologischen Funktion der Gartenanlagen, Unterstützung des Vereinslebens, Erhöhung der Sicherheit des Gemeinschaftseigentums, Renaturierung, Öffentlichkeitsarbeit und Traditionspflege. Finanzierungsart: vorrangig Festbetragsfinanzierung, nachrangig Anteilsfinanzierung; die Anteilsfinanzierung ist auf maximal 90 v. H. der förderfähigen Aufwendungen begrenzt, ein Eigenanteil von mindestens 10 v. H. wird vorausgesetzt. Institutionelle Förderung wird für maximal zwei Jahre gewährt. Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro gilt die Einfachförderung. Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt für beide Jahre); die Frist wiederholt sich jährlich. Zweckbindung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Community DevelopmentEnvironment

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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