Die Stadt Leipzig zahlt Eigentümerinnen und Eigentümern nach energetischer Modernisierung einen Zuschuss in Höhe der nach § 559 BGB möglichen Modernisierungsumlage, damit diese nicht auf die Miete umgelegt wird. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) als Pauschale je Quadratmeter über sechs Jahre; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.
Pauschale in Höhe der nach § 559 BGB zulässigen Modernisierungsumlage für einen Zeitraum von sechs Jahren.
Zweck: Übernahme der möglichen Modernisierungsumlage nach § 559 BGB, damit energetische Sanierungen nicht zu Mietsteigerungen führen. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) als Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche über sechs Jahre: bei Mieten unter 7 Euro/m² maximal 2 Euro/m² × 12 Monate × 6 Jahre = 144 Euro/m²; bei Mieten über 7 Euro/m² maximal 3 Euro/m² × 12 × 6 = 216 Euro/m²; liegt die Modernisierungsumlage unter 2 Euro/m², wird die tatsächlich ermittelte Höhe angesetzt. Es gibt keinen festen Betrag und keinen Fördersatz je Projekt (Grund für leeres award/rate-Feld) — die Zuwendung errechnet sich aus der Wohnfläche. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer Bundesförderung zur energetischen Sanierung bzw. Heizungstechnik. De-minimis-Beihilfe. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.
Last updated · Last verified