Das Sozialamt der Stadt Leipzig fördert Projekte und Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe, der Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten, der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der offenen Seniorenarbeit. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils-, Fehlbedarfs- oder (im Einzelfall) Vollfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Personal- und Sachausgaben bzw. Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe, Förderung der Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen, offene Seniorenarbeit. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils-, Fehlbedarfs- oder — nur im begründeten Einzelfall — Vollfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Der Mitteleinsatz ist subsidiär und nachrangig zu anderen Fördermittelgebern. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. (Poststempel) des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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