Die Stadt Leipzig bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Stecker-Solar-Geräte) für Leipzig-Pass-Inhaber. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) von pauschal 500 Euro je Stecker-Solar-Gerät; liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt sie 100 Prozent der Kosten.
Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme netzgekoppelter, steckerfertiger Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.
Zweck: stärkere Teilhabe einkommensschwacher Haushalte am Ausbau erneuerbarer Energien. Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die bei Antragstellung einen Leipzig-Pass besitzen. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung; die Fördersumme beträgt pauschal 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät. Werden dadurch die Gesamtkosten überschritten, beträgt die Förderung 100 Prozent der Gesamtkosten (deshalb kein Fördersatz-Wert gesetzt — flache Pauschale). Das Gerät muss im Stadtgebiet Leipzig installiert werden. Je antragstellender Person, je Gerät und je Wohneinheit ist nur ein Antrag zulässig. Eine Kumulierung mit EU-, Bundes- und Länderförderungen ist ausgeschlossen (Doppelförderungsverbot). Zweckbindung: fünf Jahre ab Auszahlung. Antragsfrist: bis 30. September für das folgende Kalenderjahr; später eingehende Anträge werden als Nachträge behandelt. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch.
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