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Grants›Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Grant8 days until deadline

Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Also known as Balkon-Solar-Geräte

Summary

Die Stadt Leipzig bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Stecker-Solar-Geräte) für Leipzig-Pass-Inhaber. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) von pauschal 500 Euro je Stecker-Solar-Gerät; liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt sie 100 Prozent der Kosten.

Can you apply?

Who
Privatpersonen in Leipzig mit gültigem Leipzig-Pass, die ein steckerfertiges Balkon-Solar-Gerät anschaffen und in Betrieb nehmen.
Money
€500–€500
share of eligible costs not stated
When
30 Sept 2026
8 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Antragsteller ist natürliche Person mit gültigem Leipzig-Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • •Stecker-Solar-Gerät wird im Stadtgebiet Leipzig installiert
  • •Nur ein Antrag je Person, je Gerät und je Wohneinheit
  • •Keine Kumulierung mit EU-, Bundes- oder Länderförderung
  • •Zweckbindung von fünf Jahren ab Auszahlung; kein Rechtsanspruch
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual

What the money covers

Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme netzgekoppelter, steckerfertiger Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.

About this grant

Zweck: stärkere Teilhabe einkommensschwacher Haushalte am Ausbau erneuerbarer Energien. Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die bei Antragstellung einen Leipzig-Pass besitzen. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung; die Fördersumme beträgt pauschal 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät. Werden dadurch die Gesamtkosten überschritten, beträgt die Förderung 100 Prozent der Gesamtkosten (deshalb kein Fördersatz-Wert gesetzt — flache Pauschale). Das Gerät muss im Stadtgebiet Leipzig installiert werden. Je antragstellender Person, je Gerät und je Wohneinheit ist nur ein Antrag zulässig. Eine Kumulierung mit EU-, Bundes- und Länderförderungen ist ausgeschlossen (Doppelförderungsverbot). Zweckbindung: fünf Jahre ab Auszahlung. Antragsfrist: bis 30. September für das folgende Kalenderjahr; später eingehende Anträge werden als Nachträge behandelt. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Climate ActionEnergy

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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