Die Stadt Leipzig fördert Projekte, Initiativen und Publikationen, die Benachteiligungen von Frauen abbauen und die Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben stärken, auch als Kofinanzierung zu Landesmitteln. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Projektbezogene Ausgaben; für bezeichnete (Verwaltungs-)Ausgaben bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 3.500 Euro.
Zweck: Abbau der Benachteiligung von Frauen, Förderung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, Initiativen und Aktionen zur Chancengleichheit, Veranstaltungen und Publikationen, Kofinanzierung zu Landesfördermitteln. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); der Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für bezeichnete Ausgaben (z. B. Verwaltung) sind höchstens 15 Prozent, maximal 3.500 Euro, förderfähig. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen im pflichtgemäßen Ermessen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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