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Grants›Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann
Grant6 days until deadline

Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Referat Gleichstellung von Frau und Mann

Summary

Die Stadt Leipzig fördert Projekte, Initiativen und Publikationen, die Benachteiligungen von Frauen abbauen und die Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben stärken, auch als Kofinanzierung zu Landesmitteln. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung; ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt. Eigenanteil mindestens 10 Prozent.

Can you apply?

Who
Vereine, Verbände und Initiativen in Leipzig, die sich für die Gleichstellung von Frau und Mann und den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen einsetzen.
Money
Not stated — see the funder's page
When
30 Sept 2026
6 days remaining
Effort
Medium
editorial estimate of the application, not the funder's word

Eligibility

  • •Antragsteller: Verein, Verband oder Initiative für Gleichstellung und Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligung
  • •Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck, ohne Förderung nicht realisierbar
  • •Angemessener Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • •Ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
NGO

What the money covers

Projektbezogene Ausgaben; für bezeichnete (Verwaltungs-)Ausgaben bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 3.500 Euro.

About this grant

Zweck: Abbau der Benachteiligung von Frauen, Förderung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, Initiativen und Aktionen zur Chancengleichheit, Veranstaltungen und Publikationen, Kofinanzierung zu Landesfördermitteln. Finanzierungsart: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss); der Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für bezeichnete Ausgaben (z. B. Verwaltung) sind höchstens 15 Prozent, maximal 3.500 Euro, förderfähig. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich im Einzelfall aus dem geprüften Kosten- und Finanzierungsplan (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragsfrist: bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr; die Frist wiederholt sich jährlich. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen im pflichtgemäßen Ermessen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Community DevelopmentSocial Services

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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