Die Stadt Leipzig fördert Projekte, die Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt entwickeln oder erhalten, Langzeitarbeitslose eingliedern und die Beschäftigungsquote erhöhen. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrags-, Anteils- oder (im Ausnahmefall) Vollfinanzierung mit vorgegebener Höchstbetragsgrenze. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt.
Personal- und Sachausgaben der Beschäftigungsprojekte; Einzelheiten regelt die Fachförderrichtlinie.
Zweck: Arbeitsplätze am 1. Arbeitsmarkt entwickeln/erhalten, Beschäftigungsquote und Chancengleichheit erhöhen, Langzeitarbeitslose eingliedern, Projekte mit Mehrwert für die Stadt im öffentlichen Interesse. Finanzierungsart: Teilfinanzierung als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen Vollfinanzierung; eine Höchstbetragsgrenze ist vorgegeben. Ein fester Betrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe wird im Einzelfall aus dem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan bemessen (Grund für leeres award/rate-Feld). Antragstellung jeweils unterjährig im laufenden Haushaltsjahr. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
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