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Grants›Fachförderrichtlinie Angleichung Bewilligungsmiete/Anfangsmiete
Grant

Fachförderrichtlinie Angleichung Bewilligungsmiete/Anfangsmiete

by Stadt Leipzig
administered by Stadt Leipzig — Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Summary

Die Stadt Leipzig zahlt Aufstockungsbeträge für mit Landesmitteln (FRL gebundener Mietwohnraum) geförderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, um die Anfangsmiete auf ein bezahlbares Niveau abzusenken. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung). Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich aus einer Formel.

Can you apply?

Who
Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Bauträger, Eigentümer), die in Leipzig mit Landesförderung gebundenen Mietwohnraum schaffen.
Money
Not stated — see the funder's page
When
Rolling — apply any working day
Effort
High
editorial estimate of the application, not the funder's word
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Eligibility

  • •Inanspruchnahme der Landesförderung FRL gebundener Mietwohnraum (FRL gMW)
  • •Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums in Leipzig
  • •Kumulierung nur zulässig, soweit keine Doppelförderung mit weiteren Fördermitteln entsteht
  • •Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindung über den festgelegten Zeitraum
  • •Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung
Eligible countries
Germany
Eligible organisations
Individual, Corporate

What the money covers

Aufstockungsbetrag je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche über den Zeitraum der Belegungsbindung.

About this grant

Zweck: Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch Aufstockungsbeträge zu mit Mitteln des Freistaates Sachsen (FRL gMW) gefördertem gebundenem Mietwohnraum. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung als Teilfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Bemessung: Differenz zwischen prognostizierter Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit abzüglich sächsischer Förderung und angestrebter Miete, je Quadratmeter, mal Quadratmeter Wohnfläche, mal Jahre der Belegungsbindung. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt besteht nicht (Grund für leeres award/rate-Feld). Voraussetzung ist die Inanspruchnahme der Landesförderung FRL gMW; eine Kumulierung ist nur zulässig, soweit keine Doppelförderung vorliegt. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht (Ratsbeschluss VII-DS-10118 vom 23.10.2024).

Details

Eligible region
Leipzig

Sectors

Housing

Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.

Last updated 15 September 2026 · Last verified 2 September 2026

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