Die Stadt Leipzig zahlt Aufstockungsbeträge für mit Landesmitteln (FRL gebundener Mietwohnraum) geförderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, um die Anfangsmiete auf ein bezahlbares Niveau abzusenken. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung). Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt wird nicht genannt; die Höhe ergibt sich aus einer Formel.
Aufstockungsbetrag je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche über den Zeitraum der Belegungsbindung.
Zweck: Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch Aufstockungsbeträge zu mit Mitteln des Freistaates Sachsen (FRL gMW) gefördertem gebundenem Mietwohnraum. Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung als Teilfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Bemessung: Differenz zwischen prognostizierter Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit abzüglich sächsischer Förderung und angestrebter Miete, je Quadratmeter, mal Quadratmeter Wohnfläche, mal Jahre der Belegungsbindung. Ein fester Höchstbetrag oder Fördersatz je Projekt besteht nicht (Grund für leeres award/rate-Feld). Voraussetzung ist die Inanspruchnahme der Landesförderung FRL gMW; eine Kumulierung ist nur zulässig, soweit keine Doppelförderung vorliegt. Antragstellung laufend möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht (Ratsbeschluss VII-DS-10118 vom 23.10.2024).
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