Zuschuss der SAB (ESF Plus, Richtlinie des SMS) für den Fördergegenstand "Schritt für Schritt" in Sachsen — niedrigschwellige Aktivierung und soziale Integration. Der Zuschuss beträgt bis zu 100,00 % der förderfähigen Ausgaben (Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende). Anträge für Vorhaben mit Durchführungszeitraum 1. April 2027 bis 30. September 2028 konnten über das Förderportal bis zum 1. November 2026 eingereicht werden.
Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende von Aktivierungs- und Integrationsvorhaben.
Fördergegenstand "Schritt für Schritt" der ESF-Plus-Richtlinie des SMS. Zuschuss bis zu 100,00 % der förderfähigen Ausgaben bzw. der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben im Rahmen der Projektförderung. Antragstellung zum festgelegten Stichtag: Anträge für Vorhaben mit Durchführungszeitraum 1. April 2027 bis 30. September 2028 konnten ab sofort bis zum 1. November 2026 über das Förderportal eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt zum festgelegten Stichtag; für Vorhaben mit Durchführungszeitraum 1. April 2027 bis 30. September 2028 ist die Frist der 1. November 2026.
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