Zuschuss der SAB (ESF Plus, Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales) für Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen in Sachsen (Jugendberufshilfe). Der Zuschuss beträgt bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben (Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende) für Vorhaben mit einer Laufzeit bis zu 18 Monate. Anträge für Vorhaben mit Durchführungszeitraum 1. April 2027 bis 30. September 2028 konnten über das Förderportal bis zum 1. September 2026 eingereicht werden.
Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende von Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen.
Fördergegenstand Jugendberufshilfe der ESF-Plus-Richtlinie des SMS. Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben bzw. der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben im Rahmen der Projektförderung; Vorhaben mit einer Laufzeit bis zu 18 Monate. Antragstellung zum festgelegten Stichtag: Anträge für Vorhaben mit Durchführungszeitraum 1. April 2027 bis 30. September 2028 konnten ab sofort bis zum 1. September 2026 über das Förderportal eingereicht werden. Als Nachweise sind u. a. das Infoblatt "Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung" und die Erklärung "kein Unternehmen in Schwierigkeiten" vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt zum festgelegten Stichtag; für Vorhaben mit Durchführungszeitraum 1. April 2027 bis 30. September 2028 war die Frist der 1. September 2026.
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