Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung mit Festbeträgen) für Gründungsinitiativen an Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen in Sachsen, die potenzielle Gründerinnen und Gründer (Studierende, Absolventen, Promovenden, wissenschaftliches Personal, vorrangig Natur- und Ingenieurwissenschaften) bis zur Vorlage eines finalen Businessplans begleiten. Die Förderquote liegt je nach Vorhabenslaufzeit und Antragstyp zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die Förderung wird für bis zu 36 bzw. bis zu 72 Monate gewährt.
Direkt vorhabenbezogene Personalausgaben und -kosten (Eigenpersonal als Stellenförderung oder personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde/Einsatzmonat, Kosten je Einheit); übrige zuwendungsfähige Ausgaben als Restkostenpauschale von 32 % (Kooperationsverantwortlicher) bzw. 18 % (Kooperationspartner).
Zuschuss für Gründungsinitiativen an sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zielgruppe der Initiative sind potenzielle Gründerinnen und Gründer bis zur Vorlage eines finalen Businessplans. Förderquoten je nach Vorhabenslaufzeit und Antragstyp: bis zu 90 % (max. 24 Monate), bis zu 70 % (max. 36 Monate bzw. Folgeanträge einer bereits geförderten Initiative), bis zu 65 % (anteilige Vorhabenslaufzeit max. 36 Monate), bis zu 50 % (max. 72 Monate bzw. Folgeanträge). Die Förderung wird für bis zu 36 bzw. bis zu 72 Monate gewährt. Personalausgaben werden als Kosten je Einheit ausgereicht; die übrigen Ausgaben über eine Restkostenpauschale (32 % Kooperationsverantwortlicher, 18 % Kooperationspartner).
Compiled by FundedBy from public sources. Confirm details with the funding body before applying.
Last updated · Last verified