Zuschuss der SAB (ESF Plus, Teil E der Gleichstellungsrichtlinie) für Vorhaben, die Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl in Sachsen entgegenwirken. Der Zuschuss beträgt bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben; die Zuwendungshöhe liegt in der Regel bei maximal 90.000,00 EUR pro Jahr, bei überregionalem Wirkungskreis in begründeten Ausnahmefällen bei maximal 180.000 EUR. Die förderfähigen Ausgaben betragen in der Regel mindestens 50.000,00 EUR; die Vorhabensdauer beträgt maximal zwei Jahre. Nicht gefördert werden Maßnahmen vorrangig für Teilnehmende in laufender Berufsausbildung oder für aktuell immatrikulierte Studierende.
Vorhaben, die Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken. Nicht förderfähig sind Maßnahmen vorrangig für Teilnehmende in laufender Berufsausbildung oder für aktuell immatrikulierte Studierende. Förderfähige Ausgaben in der Regel mindestens 50.000,00 EUR.
Teil E der ESF-Plus-Gleichstellungsrichtlinie. Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben; Zuwendungshöhe in der Regel maximal 90.000,00 EUR pro Jahr. In begründeten Ausnahmefällen — insbesondere bei überregionalem Wirkungskreis — ist eine maximale Zuwendungssumme von 180.000 EUR möglich; der tatsächliche Mehraufwand wird anhand der Vorhabenskonzeption durch die Bewilligungsstelle beurteilt. Förderfähige Ausgaben in der Regel mindestens 50.000,00 EUR; Vorhabensdauer maximal zwei Jahre. Voraussetzung: nachgewiesene Genderkompetenz. Antragstellung zum Stichtag. Derzeit ist keine Antragstellung im Förderbereich möglich; über neue Stichtage informiert die SAB auf der Programmseite.
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