Zuschuss der SAB (ESF Plus, Teil D der Gleichstellungsrichtlinie) für Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg in Sachsen. Der Zuschuss beträgt bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben; die förderfähigen Ausgaben betragen in der Regel mindestens 50.000 EUR; Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen Genderkompetenz nachweisen.
Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg. Förderfähige Ausgaben in der Regel mindestens 50.000 EUR.
Teil D der ESF-Plus-Gleichstellungsrichtlinie. Zuschuss bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben; förderfähige Ausgaben in der Regel mindestens 50.000 EUR; Vorhabensdauer bis zu zwei Jahre. Voraussetzung: nachgewiesene Genderkompetenz des Zuwendungsempfängers (Nachweis über mindestens zwei von mehreren Kriterien). Antragstellung zum Stichtag; nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Derzeit ist keine Antragstellung im Förderbereich möglich; über neue Stichtage informiert die SAB auf der Programmseite.
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