Zuschuss der SAB (ESF Plus, Teil C der Gleichstellungsrichtlinie) für Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt in Sachsen. Der Zuschuss beträgt bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben; die förderfähigen Ausgaben betragen in der Regel mindestens 50.000,00 EUR; Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen Genderkompetenz nachweisen (mindestens zwei von mehreren Kriterien).
Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Förderfähige Ausgaben in der Regel mindestens 50.000,00 EUR.
Teil C der ESF-Plus-Gleichstellungsrichtlinie. Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben; förderfähige Ausgaben in der Regel mindestens 50.000,00 EUR; Vorhabensdauer bis zu zwei Jahre. Voraussetzung: nachgewiesene Genderkompetenz des Zuwendungsempfängers (Wissen über Geschlechterkonstruktionen und -verhältnisse, Erklärungsmodelle für Geschlechterungleichheiten, Wandelbarkeit von Geschlechterrollen; Nachweis über mindestens zwei von mehreren Kriterien, u. a. erfolgreich durchgeführte einschlägige Vorprojekte, Qualifikationsnachweise, fachliche Veröffentlichungen, geschlechterreflektierte Vorhabenskonzeption). Antragstellung zum Stichtag. Derzeit ist keine Antragstellung im Förderbereich möglich; über neue Stichtage informiert die SAB auf der Programmseite.
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