Zuschuss der SAB (ESF Plus, Teil A der Gleichstellungsrichtlinie) für Vorhaben zur Förderung der Selbständigkeit von Frauen in Sachsen. Fördergegenstand A 2.1: Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben bei Erstanträgen, bis zu 80,00 % bei Folgeanträgen, Restkostenpauschale 30,00 % der förderfähigen Personalkosten, Vorhabensdauer bis zu zwei Jahre. Fördergegenstand A 2.2: Zuschuss bis zu 80,00 %, Restkostenpauschale 40,00 %, Vorhabensdauer bis zu zwei Jahre zuzüglich einer Konzeptionsphase von in der Regel höchstens acht Monaten. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000,00 EUR betragen. Nicht gefördert werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie bestehende Gründer- und Technologiezentren, soweit keine neuen Angebote geschaffen werden.
Vorhaben zur Förderung der Selbständigkeit von Frauen (Fördergegenstände A 2.1 und A 2.2). Personalkosten für Eigen- und Fremdpersonal; alle übrigen förderfähigen Ausgaben als Restkostenpauschale (A 2.1 = 30,00 %; A 2.2 = 40,00 % der insgesamt förderfähigen Personalkosten). Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben 50.000,00 EUR.
Teil A der ESF-Plus-Gleichstellungsrichtlinie. Fördergegenstand A 2.1: Zuschuss bis zu 90,00 % (Erstanträge) bzw. bis zu 80,00 % (Folgeanträge) der förderfähigen Ausgaben; Restkostenpauschale 30,00 %; Vorhaben bis zu zwei Jahre. Fördergegenstand A 2.2: Zuschuss bis zu 80,00 %; Restkostenpauschale 40,00 %; Vorhaben bis zu zwei Jahre zzgl. Konzeptionsphase (i. d. R. max. acht Monate). Die Höhe der Restkostenpauschale ist je nach Fördergegenstand korrekt einzutragen (A 2.1 = 30 %, A 2.2 = 40 %). Antragstellung zum festgelegten Stichtag; nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Fördergegenstand A 2.1: derzeit ist keine Antragstellung möglich. Fördergegenstand A 2.2 (Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces): fortlaufende Antragstellung. Stichtage für A 2.1 werden auf der Programmseite veröffentlicht.
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