ESF-Plus-Stipendium des Freistaates Sachsen für den Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern, die ein junges innovatives Unternehmen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen aus der Wissenschaft gründen wollen (FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 % der Betriebsausgaben in den ersten drei Geschäftsjahren). Das personengebundene Stipendium beträgt je nach Status 1.000 Euro (Studierende), 2.500 Euro (Absolventinnen/Absolventen) bzw. 3.000 Euro (Promovierte) pro Monat. Die gleichzeitige Kombination mit BAföG, einem anderen Stipendium, einem Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Lebensunterhaltsförderung ist ausgeschlossen.
Lebensunterhalt der Gründerin/des Gründers (personengebundenes Stipendium als Festbetrag / Kosten je Einheit) je nach Studierendenstatus und Graduierung: Studierende mit erstem berufsbefähigendem Hochschul-/Berufsakademieabschluss 1.000 Euro/Monat; Absolventinnen/Absolventen mit mindestens erstem Hochschul-/Berufsakademieabschluss 2.500 Euro/Monat; Promovierte 3.000 Euro/Monat.
Stipendium (Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag mittels Kosten je Einheit) für den Lebensunterhalt bei der Gründung eines innovativen Unternehmens in zukunftsträchtigen Technologiebereichen im Freistaat Sachsen. Als innovativ gilt ein Unternehmen, dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan in den ersten drei Geschäftsjahren mindestens 15 % der gesamten Betriebsausgaben ausmachen. Höhe je nach Status: Studierende 1.000 Euro, Absolventinnen/Absolventen 2.500 Euro, Promovierte 3.000 Euro pro Monat. Der Businessplan muss u. a. eine Beschreibung des innovativen Produkts/Verfahrens und eine Unternehmensplanung mit Finanzierungskonzept bis zur Gründung zuzüglich der ersten drei Geschäftsjahre enthalten. Das Stipendium wird für die ersten sechs Monate ohne gesonderte Anforderungen monatlich ausgezahlt; die weiteren Raten nur nach geprüftem Zwischennachweis. Wird das Unternehmen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums gegründet, entfällt der Anspruch auf das weitere Stipendium. Eine zeitgleiche Kombination mit BAföG, einem anderen Stipendium, einem Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Lebensunterhaltsförderung ist ausgeschlossen.
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