Zuschuss der SAB (ESF Plus) für Gründungsberatungen in Sachsen als Festbetrag (Kosten je Einheit): 400 Euro je Tagwerk für Beratungen zur Neugründung (höchstens 5 Tagwerke) und 500 Euro je Tagwerk für Beratungen zur Unternehmensnachfolge (höchstens 10 Tagwerke). Das Unternehmen darf bis zur Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen sein, und der Beratungsvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Beratungsleistungen zur Neugründung (Festbetrag 400 Euro je Tagwerk, höchstens 5 Tagwerke) bzw. zur Unternehmensnachfolge (Festbetrag 500 Euro je Tagwerk, höchstens 10 Tagwerke).
Zuschuss für Gründungsberatungen. Ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig sind oder sich in der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens-/Wirtschaftsberatung, Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft oder in einem Notariat selbständig machen wollen. Voraussetzung u. a.: das Unternehmen ist bis zur Bewilligung noch nicht gegründet/übernommen (maßgeblich ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt), der Beratungsvertrag ist noch nicht abgeschlossen, und die Antragstellenden haben eine berufliche Aus-/Fortbildung, Meisterausbildung oder ein Studium mit kaufmännischen/betriebswirtschaftlichen Fachinhalten (nicht länger als zwei Jahre zurückliegend) abgeschlossen. Festbeträge: 400 Euro je Tagwerk (Neugründung, max. 5 Tagwerke), 500 Euro je Tagwerk (Unternehmensnachfolge, max. 10 Tagwerke).
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