Zuschuss der SAB für den Erwerb von technologischem Wissen (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen), Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen zur Prozess- oder Organisationsinnovation von KMU. Die Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; das Projekt soll nicht länger als 18 Monate dauern. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen.
Erwerb von technologischem Wissen (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen); Kosten für Auftragsforschung bis 400.000 Euro zur Weiterentwicklung des erworbenen Wissens oder in Verbindung mit Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen; Beratungsleistungen; 25 % Gemeinkostenpauschale auf die direkten Kosten.
Fördergegenstand der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027. Zuschuss (Anteilfinanzierung, nicht rückzahlbar) mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Erwerb technologischen Wissens, Anpassungsentwicklungen und Beratung mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einzuführen (Prozess-/Organisationsinnovation von KMU). Auftragsforschung bis 400.000 Euro förderfähig; 25 % Gemeinkostenpauschale. Projektdauer möglichst höchstens 18 Monate; die Schlussrate von bis zu 20 % der Zuwendung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Ergänzend besteht ein JTF-Aufruf für KMU im Mitteldeutschen Revier (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen).
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