Zuschuss der SAB für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Kalenderjahr; pro Kalenderjahr können bis zu zwei InnoPrämien gewährt werden. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens in Sachsen.
Ausgaben für die Nutzung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklung.
Fördergegenstand der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027. Zuschuss (Anteilfinanzierung, nicht rückzahlbar) für die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen. Fördersatz 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 40.000 Euro pro Kalenderjahr; bis zu zwei InnoPrämien je Kalenderjahr. Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
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