Ab dem 15. Oktober 2025 gelten abweichend von der Richtlinie reduzierte Förderkonditionen (ausgenommen JTF-Vorhabenideen von KMU im Mitteldeutschen Revier; für STEP vollständig aufgehoben).
Zuschuss der SAB (EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027) für innovative technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren. Diese Variante fördert FuE-Verbundprojekte mit wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (mindestens eines ein KMU, kein Unternehmen über 70 % der beihilfefähigen Kosten) oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen (mindestens 10 % der Kosten, Veröffentlichungsrecht). Zuwendungsempfänger haben Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen; der Vorhabenbeginn darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrags liegen. Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der ausgewerteten Seite nicht angegeben; ab 15. Oktober 2025 gelten reduzierte Förderkonditionen.
Personalausgaben/-kosten (vereinfachte Kostenoption); Anschaffung/Herstellung von Instrumenten und Ausrüstung (anteilige Wertminderung); bei FuE-Pilotlinien Gebäude-Wertminderung; Auftragsforschung; Erwerb technologischen Wissens und von Patenten Dritter (sofern nicht Hauptzweck); sonstige vorhabenbezogene Betriebsausgaben einschließlich Material; 25 % Gemeinkostenpauschale; 60 % der KMU-Ausgaben für Schutzrechtsanmeldungen aus dem Projekt.
FuE-Verbundprojektförderung: FuE-Projekte mit wirksamer Zusammenarbeit a) zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist und kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder b) zwischen einem oder mehreren Unternehmen (mindestens ein KMU) und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und ihre Forschungsergebnisse veröffentlichen dürfen; auch FuE-Pilotlinien im Verbund (ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft trägt die organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung). Fördergegenstand 'FuE-Projekte' der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 des SMWAEK, umgesetzt durch die SAB. Zuwendung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Voraussetzungen: Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung in Sachsen, Durchführung an einem Standort in Sachsen, Darlegung der Marktgängigkeit über ein Verwertungskonzept; der Vorhabenbeginn darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrags liegen (Ausnahme nur auf schriftlichen Antrag auf förderunschädlichen Vorhabenbeginn). Förderfähige Ausgaben/Kosten: Personal (Abrechnung über vereinfachte Kostenoptionen), Instrumente und Ausrüstung (anteilige Wertminderung), Auftragsforschung, Erwerb technologischen Wissens und von Patenten (sofern nicht Hauptzweck), sonstige vorhabenbezogene Betriebsausgaben inkl. Material, 25 % Gemeinkostenpauschale sowie 60 % der KMU-Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten aus dem Projekt. Die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge stehen auf der ausgewerteten Seite hinter Reitern, die nicht mitgeliefert wurden; ab dem 15. Oktober 2025 gelten abweichend von der Richtlinie reduzierte Förderkonditionen (ausgenommen JTF-Vorhabenideen von KMU im Mitteldeutschen Revier; für STEP vollständig aufgehoben). Ergänzend besteht ein JTF-Aufruf für KMU im Mitteldeutschen Revier (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen); Neuantragstellung weiterhin möglich. Für tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte gab es Aufrufe (u. a. Bekanntmachung 23.04.2026, Frist 24.06.2026); maximale Projektlaufzeit 24 Monate. Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderquoten je nach Forschungskategorie, Unternehmensgröße und Region: Verbundprojekt experimentelle Entwicklung 45 %, mit dem Bonus „bedeutsames Vorhaben“ bis 50–55 %; industrielle Forschung 50 % (Region Leipzig) bzw. 60 % (Übergangsregion); gemeinnützige Forschungseinrichtungen bis 90 %. Die zuwendungsfähigen Ausgaben aller Forschungseinrichtungen eines Verbunds sind auf 30 % der Summe der Verbund-Gesamtkosten begrenzt; kein einzelnes Unternehmen darf mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten tragen. Der Beihilfehöchstbetrag darf 2,5 Mio. Euro je KMU und je FuE-Vorhaben nicht überschreiten; 25-%-Gemeinkostenpauschale; 60 % der KMU-Ausgaben für Patentanmeldungen.
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