Antragsstopp seit 17.07.2026 in der Übergangsregion (Stadt Dresden, Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau). In der Stärker entwickelten Region (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen) sind weiterhin Anträge möglich; dort verzögert sich die Bearbeitung wegen hohen Antragseingangs.
Zuschuss der SAB für die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen: Planung, Software, notwendige Hardware und Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Bei Transformationsprojekten werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert (Kleinst- und kleine Unternehmen, direkte Ausgaben bis 60.000 Euro) bzw. bis zu 35 % (mittlere Unternehmen, direkte Ausgaben bis 100.000 Euro); für Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen bis zu 60 % (direkte Ausgaben bis 10.000 Euro). Seit dem 17. Juli 2026 gilt in der Übergangsregion (u. a. Dresden, Chemnitz und mehrere Landkreise) ein Antragsstopp; in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig und in Nordsachsen sind weiterhin Anträge möglich.
Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung; Anschaffung von Software und notwendiger Hardware; Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Bei Transformationsprojekten mittlerer Unternehmen zusätzlich indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben. Nur Nettobeträge; Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Nicht förderfähig sind u. a. Geräte, Anlagen und Maschinen inkl. zugehöriger Software, Standard-Webseiten, Standard-Online-Marketing und Vorhaben zur direkten Umsatzsteigerung.
Modul Transformation der Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027; die SAB führt Heranführung und Transformation auf einer gemeinsamen Programmseite. Fördersätze nach Unternehmensgröße: Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen bis zu 60 % (direkte zuwendungsfähige Ausgaben bis 10.000 Euro); Transformationsprojekte von Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 50 % (direkte Ausgaben bis 60.000 Euro); Transformationsprojekte mittlerer Unternehmen bis zu 35 % (direkte Ausgaben bis 100.000 Euro) plus 7 % Pauschale für indirekte Kosten. Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleich vergütet (Nachweis über Tarifvertrag/Mitgliedsnummer oder vergleichende Gegenüberstellung bzw. Bestätigung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer). Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten und indirekten Ausgaben: 5.000 Euro. Die Obergrenzen beziehen sich auf die zuwendungsfähigen DIREKTEN Ausgaben, nicht auf den Zuschussbetrag: Heranführungsprojekte 10.000 Euro, Transformationsprojekte kleiner/Kleinstunternehmen 60.000 Euro, Transformationsprojekte mittlerer Unternehmen 100.000 Euro. Der Zuschuss ergibt sich aus diesen Ausgaben mal dem jeweiligen Fördersatz (35–50 %, plus 7 % indirekte Kosten bei mittleren Unternehmen, plus ggf. 10 Prozentpunkte Tarifbonus). award_max bleibt daher leer. Durchführungszeitraum höchstens zwölf Monate, Verlängerung ausgeschlossen. Der Vorhabensbeginn (u. a. Vertragsabschluss, An-/Bezahlung einer Rechnung) darf nicht vor der Eingangsbestätigung der SAB liegen, sonst entfällt die Förderung. Kombination mit Digitalisierungsdarlehen oder SAB Sachsenkredit Universal zulässig, sofern ergänzend. Begünstigt sind ausschließlich Betriebsstätten in Sachsen; auf nicht sächsische Standorte oder andere (Verbund-)Unternehmen entfallende Ausgaben sowie Mitnutzung sind nicht bzw. nur anteilig förderfähig. Ausgeschlossen: Unternehmen in Fischerei, Aquakultur oder landwirtschaftlicher Primärerzeugung. Regionaler Antragsstopp seit 17.07.2026 (siehe status_note).
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