Vereine und gemeinnützige Organisationen können beim Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt der Stadt Leipzig eine Förderung für Projekte, Kleinstprojekte (bis 1.000 Euro) und Jugendfondsprojekte (bis 2.000 Euro) beantragen. Gefördert werden Projekte, die den Inhalten und Zielen der Fachförderrichtlinie oder des Bundesprogramms "Demokratie leben!" entsprechen. Für reguläre Projekte gibt es im Rahmen der jährlichen Ausschreibung keine feste Obergrenze der Fördersumme; über Anträge über 1.000 Euro entscheidet die Förderkonferenz Demokratie. Der Träger soll einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben einbringen (Eigen-, Drittmittel oder Eigenleistungen).
Projekte, die den Inhalten und Zielen der Fachförderrichtlinie oder des Bundesprogramms "Demokratie leben!" entsprechen. Für Aufträge über 1.000 Euro Netto-Auftragswert ist eine Vergabedokumentation vorzulegen.
Demokratieförderung für Projekte und Kleinstprojekte. Förderwege: reguläre Projektförderung (jährliche Ausschreibung, Antragsfrist 2026: 29.11.2025; keine feste Obergrenze, Entscheidung durch die Förderkonferenz Demokratie, Stadt mit Letztentscheidungsrecht); Kleinstprojekte ganzjährig bis maximal 1.000 Euro, solange Mittel verfügbar; Jugendfondsprojekte ganzjährig bis zu 2.000 Euro, solange Mittel verfügbar. Antrag über Online-Formular beim Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt; Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag spätestens am Stichtag per Online-Formular eingeht. Eigenanteil mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Eigen-/Drittmittel oder Eigenleistungen). Auf Verlangen sind weitere Unterlagen (Vergabedokumentation, Kooperationsvereinbarung, Nachweis beruflicher Qualifikation) vorzulegen. Die Frist für die reguläre Projektförderung wird je jährlicher Ausschreibung festgelegt (für das Förderjahr 2026: Ausschreibung ab 18.09.2025, Antragsfrist 29.11.2025). Kleinstprojekte und Jugendfondsprojekte: ganzjährige Antragstellung, solange Fördermittel verfügbar sind.
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