Zuschuss des Referats Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt der Stadt Leipzig für Kleinstprojekte im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Stärkung demokratischer Bildung, Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zum Verständnis für Demokratie, demokratische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Präventionsarbeit und politische Bildung sowie Projekte, die das Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen. Die abgerufene Seite ist der Fördermittelfinder-Eintrag und nennt keine konkrete Förderhöhe für Kleinstprojekte.
Projekte und Maßnahmen zum Verständnis für Demokratie, demokratische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt; Präventionsarbeit und politische Bildung; Projekte, die das Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen. Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Fördermittelfinder-Eintrag zur Fachförderrichtlinie Demokratische Bildung. Förderarten: institutionelle Förderung und Projektförderung; Finanzierungsarten: Festbetrags-, Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung, mit einem einzubringenden Eigenanteil von mindestens 10 Prozent des Zuwendungsbetrages. Voraussetzungen: Interesse der Stadt bzw. gemeinnützige Ziele und ohne Zuwendung nicht umsetzbar, Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck, ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel. Antragsfristen sind unter www.leipzig.de/demokratiefoerderung veröffentlicht. Eine konkrete Höchstförderung für Kleinstprojekte enthält die abgerufene Seite nicht. Ausschreibung 2026: Anträge für Kleinstprojekte bis zu einer Förderhöhe von 1.000 Euro können ganzjährig bis zur Ausschöpfung der Mittel (Budget 20.000 Euro) eingereicht werden. Ein Kleinstprojekt kann auch ein inhaltlich abgrenzbarer Teilbereich (bis 1.000 Euro Förderhöhe) eines größeren Vorhabens sein. Die Projektlaufzeit kann maximal bis zum 31.12.2026 andauern. Der Träger soll einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben einbringen (Eigen-/Drittmittel oder Eigenleistungen). Über Kleinstprojektanträge entscheidet das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt.
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