Pauschaler Investitionszuschuss des BAFA (Modul 4 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) für kleine und mittlere Unternehmen, die ineffiziente Bestandsanlagen bestimmter Anlagenkategorien durch effiziente Anlagen ersetzen, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Kleine Unternehmen erhalten 15 %, mittlere Unternehmen 10 % der Kosten der förderfähigen Investition. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass der Endenergiebedarf infolge des Anlagenaustauschs um mindestens 15 % reduziert wird; das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen. Über Modul 4 darf für zusammenhängende Maßnahmen insgesamt maximal ein Zuschuss von 20 Millionen Euro beantragt werden.
Kosten der Investition in effiziente Anlagen bzw. Komponenten bestimmter förderfähiger Anlagenkategorien, die im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen (Nachweis: Reduktion des Endenergiebedarfs um mindestens 15 %).
Basisförderung des Moduls 4. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen; für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf infolge des Anlagenaustausches um mindestens 15 % reduziert wird. Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung von 15 %, mittlere Unternehmen von 10 % der Kosten der förderfähigen Investition. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen darf über Modul 4 insgesamt maximal ein Zuschuss von 20 Millionen Euro beantragt werden, auch bei Verteilung auf mehrere Anträge. Dieses Modul ist inhaltlich identisch mit dem gleichnamigen KfW-Programm (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, KfW 295).
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