Die Seite führt getrennte Antragsabschnitte für Anträge bis 31.12.2023, bis 20.07.2026 und danach; dies deutet auf eine Neuregelung zum 21.07.2026 hin. Die konkret geänderten Bedingungen sind auf der Übersichtsseite nicht genannt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt einzelne Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und das Klima schützen. Die ausgewertete Seite ist die BEG-Übersichtsseite der BAFA und nennt keine Fördersätze oder Höchstbeträge. Sie unterscheidet Anträge bis 31.12.2023, Anträge bis 20.07.2026 und Anträge danach, was auf eine Neuregelung zum 21.07.2026 hindeutet.
Die Seite ist die Übersichtsseite der BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und verlinkt die Unterbereiche Sanierung Wohngebäude, Sanierung Nichtwohngebäude, Informationen zur Antragstellung (Antragsformular, BAFA-Portal für Verwendungsnachweis und Statusabfrage), Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten sowie das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) zur Listung potenziell förderfähiger Wärmeerzeuger. Sie führt getrennte Abschnitte für Anträge bis 31.12.2023, Anträge bis 20.07.2026 und Anträge danach. Konkrete Förderbedingungen, Fördersätze, Höchstbeträge und förderfähige Einzelmaßnahmen sind auf dieser Übersichtsseite nicht angegeben; sie liegen in den nicht mitgelieferten Unterseiten. Cross-check (Workbook, nicht aus den Dateien belegt): grundlegende Reform mit Wirkung zum 21.07.2026 (neue Nichtwohngebäude-Richtlinie, Laufzeit bis 31.12.2030; Absenkung der Zuschüsse um pauschal 10 Prozentpunkte; Wegfall des Erneuerbare-Energien-Klasse-Bonus und des Emissionsminderungszuschlags; Wärmepumpen weiter 30 % Grundförderung, aber ohne 5-Punkte-Effizienzbonus); frühere Sätze 15–20 % mit iSFP-Bonus; der iSFP-Bonus läuft zum 01.08.2028 aus.
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