Zuschuss der SAB als Projektförderung für Vorhaben von Kommunen und Zivilgesellschaft, die die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess ermöglichen und in der Breite etablieren. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben (Bemessungsgrundlage) und soll 5.000,00 EUR nicht unterschreiten. Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L zuwendungsfähig. Die Förderbekanntmachung vom 25. Juni 2025 (SächsABl. Nr. 28/2025) sah eine Antragstellung bis zum 18. September 2025 über das Förderportal vor.
Personal- und Sachausgaben von Vorhaben, die die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess ermöglichen und in der Breite etablieren. Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen nach Anlage B zum TV-L.
Zuschuss zur Förderung der Bürgerbeteiligung. Projektförderung; Zuschuss bis zu 90 % der Bemessungsgrundlage (zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben); die Zuwendung soll 5.000,00 EUR nicht unterschreiten. Voraussetzung u. a.: der Zuwendungsempfänger darf nach Satzung oder tatsächlichem Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes unterhalten. Eine Antragstellung ist ab Veröffentlichung der jeweils aktuellen Förderbekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt bis zum Ablauf der Antragsfrist möglich (Bekanntmachung vom 25. Juni 2025: Frist 18. September 2025). Eine Antragstellung ist jeweils ab Veröffentlichung der aktuellen Förderbekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt bis zum Ablauf der darin genannten Antragsfrist möglich; für die Bekanntmachung vom 25. Juni 2025 war die Frist der 18. September 2025.
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