Zuschuss der SAB für die Beratung sächsischer Unternehmen zu unternehmensrelevanten Fragen sowie für unmittelbare Zertifizierungsausgaben. Fördersatz 50 % (kleine und Kleinstunternehmen) bzw. 40 % (mittlere Unternehmen) der zuwendungsfähigen Ausgaben auf Basis eines Standardeinheitskostensatzes; für Zertifizierungen ebenfalls 50 % bzw. 40 %, maximal 8.000 Euro pro Zertifikat. Gefördert werden 5 bis maximal 20 Tagewerke innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums.
Beratungsleistungen zu unternehmensrelevanten Fragen (Abrechnung über Standardeinheitskostensatz; 5 bis 20 Tagewerke innerhalb von 12 Monaten; im Qualitätssicherungsverfahren zusätzlich 120 Euro pro Tagewerk); unmittelbare Zertifizierungsausgaben (maximal 8.000 Euro pro Zertifikat).
Zuschuss für Betriebsberatung und Zertifizierung. Fördersatz 50 % (kleine/Kleinstunternehmen) bzw. 40 % (mittlere Unternehmen) der zuwendungsfähigen Ausgaben auf Grundlage eines Standardeinheitskostensatzes; im Qualitätssicherungsverfahren erhöhen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um 120 Euro pro Tagewerk. Beratungen von weniger als fünf Tagewerken sind ausgeschlossen; maximal 20 Tagewerke innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums; die Beratung soll innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein. Für Zertifizierungsausgaben 50 % bzw. 40 %, maximal 8.000 Euro pro Zertifikat. Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro darf mit dem Vorhaben erst nach schriftlicher Genehmigung durch die SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Gemeinnützige Vereine, GmbHs und Zweckverbände sind antragsberechtigt, soweit das Vorhaben im Wesentlichen dem wirtschaftlichen Bereich dient.
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