Aufgrund der Haushaltslage können im Abschnitt A (Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren) bis auf Weiteres nur Projektzeiträume von bis zu einem Jahr bewilligt werden.
Zuschuss der SAB für Vorhaben zugunsten älterer Menschen in Sachsen. Abschnitt A (Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren): Aufwandsentschädigung für die Alltagsbegleiterin bzw. den Alltagsbegleiter von maximal 80,00 EUR pro Monat (anteilig reduziert, wenn der Umfang weniger als 32 Stunden pro Monat beträgt) sowie eine Pauschale an den Projektträger von 20,00 EUR pro Monat je Alltagsbegleiter/-in; begleitet werden Seniorinnen und Senioren ab Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Pflegegrad. Aufgrund der Haushaltslage können in Abschnitt A bis auf Weiteres nur Projektzeiträume von bis zu einem Jahr bewilligt werden. Weitere Fördergegenstände: Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für gemeinwohlorientierte Projekte bzw. bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzelheiten und Stichtage regeln themenspezifische Förderbekanntmachungen des Staatsministeriums.
Abschnitt A (Alltagsbegleitung): Aufwandsentschädigung für Alltagsbegleiter/-innen (max. 80,00 EUR/Monat, anteilig bei < 32 h/Monat) und Trägerpauschale (20,00 EUR/Monat je Begleiter/-in); Alltagsbegleiter/-innen sind natürliche Personen, die mit den begleiteten Personen bis zum 2. Grad nicht verwandt/verschwägert sind und nicht in häuslicher Gemeinschaft leben; begleitete Personen: Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahren ohne Pflegegrad. Weitere Fördergegenstände: Personal- und Sachausgaben gemeinwohlorientierter Projekte (bis 80 %) bzw. zuwendungsfähige Ausgaben (bis 90 %); ggf. wissenschaftliche Begleitung und Auswertung nach anerkannten Standards.
Förderung für ältere Menschen (SAB / Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt). Abschnitt A – Alltagsbegleitung: Aufwandsentschädigung max. 80,00 EUR/Monat je Alltagsbegleiter/-in (anteilig bei weniger als 32 Stunden/Monat), Trägerpauschale 20,00 EUR/Monat; aufgrund der Haushaltslage bis auf Weiteres nur Projektzeiträume bis zu einem Jahr. Weitere Fördergegenstände: Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für gemeinwohlorientierte Projekte bzw. bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung: für nicht-kommunale Zuwendungsempfänger Vorauszahlungen mit sechsmonatiger Verbrauchsfrist; für kommunale Zuwendungsempfänger 40 % mit Anzeige des Projektbeginns, 50 % mit Vorlage des Verwendungsnachweises, 10 % nach dessen Prüfung. Einzelheiten und Stichtage in themenspezifischen Förderbekanntmachungen.
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